AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

den Voraussetzungen des 5 281 Abs. 2 BGB entbehrlich. Den Nachweis und die Geltendmachung

I. Vertragsabschluss – Angebotsunterlagen

  1. Der Kunde eines höheren Schadens behalten Angebotsunterlagen wir uns vor. Der Kunde ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden. Das gilt nicht beim Verkauf von Ausstellungsstücken oder anderer vorrätiger Ware.
  2. Mit Ablauf der Bindungsfrist kommt der Vertrag zustande, wenn wir das Vertragsangebot nicht vorher schriltlich abgelehnt haben.
  3. Unsere Entwürfe, Zeichnungen, Abbildungen und andere Unterlagen bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen an uns zurückzugeben.

II. Änderungsvorbehalt

  1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.
  2. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Form, Maserung, Struktur und Maß, insbesondere auch geringfügige technische Änderungen, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

III. Rücktritt

  1. Wir behalten uns ein Rücktrittsrecht für Falle höherer Gewalt und für den Fall vor, dass der Hersteller uns die bestellte Ware nicht richtig oder nicht rechtzeitig liefert. Über die Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Gegenleistungen werden ihm unverzüglich erstattet.
  2. Ferner behalten wir uns ein Rücktrittsrecht für den Fall vor, dass der Kunde über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird.

IV. Lieferzeit – Nichtabnahme

  1. Eine vereinbarte Lieferzeit verlängert sich um die Dauer schwerwiegender Störungen im Geschäftsbereich, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen (insbesondere Streiks, Aussperrungen und andere Fälle höherer Gewalt). Dies gilt ungeachtet dessen, ob diese Störungen bei uns oder unseren Lieferanten aufgetreten sind.
  2. Nimmt der Kunde die gekaufte Ware pflichtwidrig nicht ab, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 25% des Bestellpreises zu verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Fristsetzung ist unter den Voraussetzungen des § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich. Den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens behalten wir uns vor.

V. Lieferung

  1. Bei vereinbarter Frei-Haus-Lieferung erfolgt der Transport bis zur Hauseingangstür im Erdgeschoss Kosten für etwaigen Transport von der Hauseingangstür in die Wohnung des Kunden gehen zu dessen Lasten.
  2. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Elektro-, Wasser- und Abwasseranschlüsse gehören grundsätzlich nicht zum Lieferumfang.

VI. Zahlung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät er in Zahlungsverzug.
  2. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen gemäß 5 28B BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
  3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unser Eigentum.
  2. Der Käufer verpflichtet sich, unser Eigentum auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferte Ware nicht unmittelbar für ihn, sondern für einen Dritten bestimmt ist. Er hat den Dritten auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
  3. Jeder Standortwechsel und jeder Eingriff eines Dritten, insbesondere eine Pfändung, sind uns unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändung unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

VIII. Rechte des Käufers bei Mängeln (Gewährleistung)

  1. Ist der Käufer Unternehmer ($ 14 BGB), leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher (§ 13 BGB), so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile Für den Verbraucher bleibt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung der Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. a) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

    b) Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels, Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  5. a) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

    b) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  6. a) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Ziff. 4 bleibt unberührt.

    b) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware Das gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist
  7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

IX. Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
    ist unsere Haftung ausgeschlossen. Im übrigen beschränkt sich unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unser gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  3. Die Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten sie nicht bei uns zurechenbarer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

X. Schlussbestimmung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts fanden
    keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
    aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen
    Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.